Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern ein Strafverfahren
wegen der Störung eines Bundeswehrgelöbnisses eingestellt. Zwei von fünf
Antimilitaristen, die im Jahr 2008 anlässlich der Generalprobe des
Gelöbnisses vor dem Reichstagsgebäude ein Transparent entrollt hatten,
waren wegen Hausfriedensbruch und Widerstand angeklagt worden.
Nach eigener Aussage wollten die Aktivisten, die der Deutschen
Friedensgesellschaft (DFG-VK) angehören, die glorifizierende Wirkung der
Militärzeremonie stören. Das Gericht stellte das Verfahren nun wegen
Geringfügigkeit und gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 bzw. 150 Euro
ein.