Gelöbnis und Vereidigung – die Begriffe werden häufig synonym genutzt. Im Militär stehen sie allerdings für zwei verschiedene Kategorien von Soldaten, die in die Pflicht genommen werden: Laut Soldatengesetz leisten Wehrpflichtige ein Gelöbnis, während Zeitsoldaten und Berufssoldaten – also jene, die sich freiwillig der Truppe angeschlossen haben – einen Eid ablegen. Inhaltlich geht es beide Male um das Gleiche, die Formulierung unterscheidet sich nur am Satzanfang: „Ich gelobe/ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“, Zeitsoldaten dürfen dabei noch nachschieben, „so wahr mir Gott helfe.“
Das war bisher Jacke wie Hose, beide Male gleich schlecht geschwindelt, wird doch unser Recht am Hindukusch gerade extremst strapaziert. Diesmal ist die Unterscheidung aber interessant, weil es ja solche Wehrpflichtigen bekanntlich nicht mehr gibt.
Deswegen haben wir uns zu Jahresanfang gefragt, ob es nun womöglich eine „öffentliche Vereidigung“ (von Zeit-/Berufssoldaten) gibt. Aber das hieße zu unterschätzen, wie verbissen die Bundeswehr an alten Traditionen festhält. Wo kämen wir hin, wenn man nur wegen fehlender Wehrpflichtiger auf ein Gelöbnis verzichten müsste? Also greift das Militär zu einer List: Es bedient sich zwecks Traditionsbefriedigung der sogenannten Freiwillig Wehrdienst Leistenden. Die haben, wie schon der Name sagt, mit einem Pflicht-Dienst wie früher nichts zu tun, faktisch sind sie auch nichts anderes als Soldaten auf Zeit. Aber sei´s drum – sie sind diejenigen, die in der Hierarchie der Truppe ganz unten stehen, sie sind keine „richtigen“ Soldaten, und deswegen müssen sie jetzt die Wehrpflichtigen mimen. Damit ist das Gelöbnis ein Etikettenschwindel.