Das Berliner Verwaltungsgericht führt am kommenden
Donnerstag, 6. Mai 2010, um 11 Uhr, Kirchstraße 7 die mündliche Verhandlung zur Fortsetzungsfeststellungsklage des GelöbNIX-Bündnisses durch (Raumnummer siehe Aushang im Eingangsbereich).
Streitgegenstand ist die Frage, ob das Verbot der Demonstration gegen das Bundeswehr-Gelöbnis am 20. Juli 2009 rechtens war oder die Versammlungsfreiheit verletzt hat. Die Demonstration war damals – erstmals, seit es in Berlin Aufmärsche der Bundeswehr gibt – komplett untersagt und auf eine Kundgebung in rund 1000 Meter Entfernung beschränkt worden. Damit hatte die Polizei den früher üblichen „Sicherheitsabstand“ verdoppelt.
Die Polizei begründete dies damit, von der Demonstration drohten nachhaltige Störungen des Bundeswehr-Gelöbnisses. Der Auflagenbescheid verwies auf eine Vielzahl von Aufrufen zu Blockaden und phantasievollen Störaktionen, die jedoch längst nicht alle der Anmelderin der Demonstration zuzurechnen waren. Dieser wurde indes vorgeworfen, in der Vergangenheit selbst an Störungen beteiligt gewesen zu sein.
Die DFG-VK als Teil des GelöbNIX-Bündnisses erklärt dazu: Seit Beginn der GelöbNIX-Proteste rufen Antimilitaristinnen und Antimilitaristen sowohl zu angemeldeten Demonstrationen als auch zu phantasievollen Protestaktionen auf. Das eine schließt das andere nicht aus, beides ist stets gewaltfrei verlaufen und angesichts der immer blutiger werdenden Kriegspolitik der Bundesregierung auch dringend erforderlich.
Die Polizei will diese Praxis kippen: Demonstrations-AnmelderInnen, die sich nicht eindeutig von anderen Protestformen distanzieren, müssen mit einem Verbot ihrer Versammlung rechnen. Das läuft auf eine gravierende Einschränkung des Versammlungsrechtes hinaus.
Der politische Kontext des Verfahrens liegt auf der Hand: Je verlustreicher der Krieg in Afghanistan verläuft, desto mehr werden jene Stimmen kriminalisiert, die schonungs- und respektlose Kritik an der Bundeswehr üben. Das Gerichtsverfahren wird zeigen, wie sehr die politisch motivierte Verletzung der Versammlungsfreiheit gerichtlichen Segen erhält.
Zur Debatte steht darüber hinaus die Frage, ob die von der Bundeswehr zelebrierte Würdigung der Verschwörer des 20. Juli eine schützenswerte Veranstaltung ist. Schließlich waren jene Offiziere nicht minder überzeugte Faschisten und Kriegsverbrecher als ihre Kameraden — zumindest solange, bis der Krieg unverkennbar verloren war.