Gelöbnix-Prozess: Die Fortsetzungsfeststellungsklage

unter diesem sexy Titel verhandelt das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag, 24. Mai, ab 11 Uhr die Frage, ob das faktische Verbot der Gelöbnix-Demo im Jahr 2009 rechtmäßig war. Zur Erinnerung: Die Polizei hatte damals die angemeldete Fahrrad-Demo komplett verboten und die Fußdemo mit dermaßen harschen Auflagen belegt, dass sie gaaaanz weit weg von den Soldaten hätte stattfinden müssen. Das Versammlungsrecht, zu dem auch das Recht gehört, Ort und Zeit einer Versammlung selbst zu bestimmen, wurde faktisch dem Interesse der Militärs an einem gemütlichen Gelöbnis geopfert.
Dagegen haben wir also geklagt, und am Dienstag steht insbesondere die Frage an, ob das Gericht unsere Beweisanträge annimmt. Dabei geht es zum Beispiel um ein Lärmgutachten des Senats, mit dem die Polizei argumentiert hat, warum die Demo so weit weg soll. Wir halten dieses Gutachten für extrem zweifelhaft und wollen, dass das Gericht selbst eine Expertise einholt.
Diese könnte darin bestehen, an einigen Orten rund um den Reichstag mal kurz Feuerwehrsirenen in Betrieb zu stellen und am Reichstag zu lauschen, inwiefern das stört. Wobei es ja durchaus stören darf, solange es die Bundeswehr nicht konkret hindern würde, noch die Kommandos zu verstehen…
Es kann allerdings auch sein, dass das Gericht am Dienstag kurzen Prozess macht und eine Entscheidung verkündet.
Im Hintergrund steht natürlich dies: Am kommenden 20. Juli will die Bundeswehr wieder ein Gelöbnis vor dem Reichstag durchführen. Vorausgesetzt, sie findet genügend Deppen, die den sog. Freiwilligen Grundwehrdienst antreten. Wir haben jedenfalls schon mal ne Demo angemeldet…
Der Gerichts-Raum muss am Aushang eingesehen werden.