Bundeswehrgelöbnis – ein Etikettenschwindel

Gelöbnis und Vereidigung – die Begriffe werden häufig synonym genutzt. Im Militär stehen sie allerdings für zwei verschiedene Kategorien von Soldaten, die in die Pflicht genommen werden: Laut Soldatengesetz leisten Wehrpflichtige ein Gelöbnis, während Zeitsoldaten und Berufssoldaten – also jene, die sich freiwillig der Truppe angeschlossen haben – einen Eid ablegen. Inhaltlich geht es beide Male um das Gleiche, die Formulierung unterscheidet sich nur am Satzanfang: „Ich gelobe/ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“, Zeitsoldaten dürfen dabei noch nachschieben, „so wahr mir Gott helfe.“
Das war bisher Jacke wie Hose, beide Male gleich schlecht geschwindelt, wird doch unser Recht am Hindukusch gerade extremst strapaziert. Diesmal ist die Unterscheidung aber interessant, weil es ja solche Wehrpflichtigen bekanntlich nicht mehr gibt. Weiterlesen

20.Juli: Videokundgebung: Bunter GelöbNIX-Abend der Militär-Verhöhnung

Humorige Videos und launige Beiträge
Anlass: Aufmarsch der Deppen am Reichstag
(vulgo: Bundeswehr-Gelöbnis)

Heinrichplatz
Kreuzberg

ab 20.00 Uhr

Am 20. Juli wird die Bundeswehr wieder ein Gelöbnis vor dem
Reichstagsgebäude durchführen. Bei den teilnehmenden SoldatInnen
handelt es sich gewissermaßen um das letzte Aufgebot des
Militärs: Für ein Gelöbnis braucht es Wehrpflichtige. Die gibt es
aber nicht mehr, weswegen als Ersatz eine Auswahl aus den 3350
Männern und 44 Frauen genommen wird, die Anfang des Monats
als sogenannte „Freiwillig Wehrdienst Leistende“ angeheuert
haben.
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GelöbNIX-Verfahren: Vertrauen in den Rechtsstaat…

…naja, zu Lotterien haben wir mehr Vertrauen. Sei´s drum: Das Verwaltungsgericht hat unsere Klage gegen das Verbot der GelöbNIX-Demo 2009 zurückgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch nicht da. Wenn sie kommt, werden wir uns überlegen, ob wir Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Solange wenden wir uns wichtigeren Dingen zu als der Juristerei, z. B. dem Plakate-Produzieren…

Gelöbnix-Prozess: Die Fortsetzungsfeststellungsklage

unter diesem sexy Titel verhandelt das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag, 24. Mai, ab 11 Uhr die Frage, ob das faktische Verbot der Gelöbnix-Demo im Jahr 2009 rechtmäßig war. Zur Erinnerung: Die Polizei hatte damals die angemeldete Fahrrad-Demo komplett verboten und die Fußdemo mit dermaßen harschen Auflagen belegt, dass sie gaaaanz weit weg von den Soldaten hätte stattfinden müssen. Das Versammlungsrecht, zu dem auch das Recht gehört, Ort und Zeit einer Versammlung selbst zu bestimmen, wurde faktisch dem Interesse der Militärs an einem gemütlichen Gelöbnis geopfert.
Dagegen haben wir also geklagt, und am Dienstag steht insbesondere die Frage an, ob das Gericht unsere Beweisanträge annimmt. Dabei geht es zum Beispiel um ein Lärmgutachten des Senats, mit dem die Polizei argumentiert hat, warum die Demo so weit weg soll. Wir halten dieses Gutachten für extrem zweifelhaft und wollen, dass das Gericht selbst eine Expertise einholt. Weiterlesen

30. Juli: GelöbNix in Stuttgart

Kein Werben fürs Sterben!

Wir wollen kein Militärspektakel in unserer Stadt!

Die Bundeswehr versucht nun zum ersten Mal seit 1999 wieder in Stuttgart ein Gelöbnis zu feiern. Dank des großen Protesten damals mied die Bundeswehr 11 Jahre Stuttgart. Jetzt sollen 33.500 Euro Mehrkosten in die Neuauflage des Spektakels investiert werden.
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Ablaufplan

Das „Programm“ der Bundeswehr zum Gelöbnis am 20. Juli sieht folgendermaßen aus:

17.30 Empfang für geladene Gäste im Bendlerblock
Vorauss. gegen 17.45 – 18 Uhr Abfahrt zum Platz der Republik
Bis 18.30 Einnehmen der Plätze auf der Tribüne
18.45 Gelöbnis
19.40 Ende

Kein GelöbNIX 2010!

GelöbNIX-Proteste in organisierter Form wird es in diesem Jahr, soweit wir wissen, nicht geben. Wir zumindest verzichten darauf.

Das mag irritieren, schienen die GelöbNIX-Demos doch eine antimilitaristische Tradition zu sein. Wir können nicht für andere Gruppen reden, wollen aber einige Stichworte nennen, um unsere Haltung zu erklären.
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